Nachlassverfahren in Bosnien
Wenn ein Immobilieneigentümer stirbt, wird vor dem zuständigen Gemeinschaftsgericht ein Nachlassverfahren (ostavinski postupak) eingeleitet. Ziel ist es, die Erben zu ermitteln und die Aufteilung des Nachlasses zu regeln.
Gesetzliche Erbfolge in der FBiH
- Erste Ordnung: Kinder und Ehepartner (zu gleichen Teilen)
- Zweite Ordnung: Eltern und Ehepartner
- Dritte Ordnung: Geschwister und ihre Nachkommen
Ein gültiges Testament hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.
Erbschaftssteuer
In der Förderation BiH:
- Erben der ersten Ordnung (Kinder, Ehepartner): Befreit von der Erbschaftssteuer
- Erben weiterer Ordnungen können je nach kantonalen Regelungen und Nachlasswert steuerpflichtig sein
Schritte nach Erhalt des Nachlassbeschlusses
- Frischen Grundbuchauszug für die Immobilie einholen
- Eintragungsantrag beim zuständigen Gemeinschaftsgericht stellen
- Folgende Dokumente einreichen: rechtskräftiger Nachlassbeschluss, Sterbeurkunde, Personalausweis
- Gerichtsgebühren bezahlen (~100–300 BAM)
- Eintragung abwarten (15–45 Werktage)
Im Ausland lebende Erben
Wenn Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben:
- Sie können eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille ausstellen lassen
- Arimes vertritt regelmäßig Diaspora-Klienten in solchen Verfahren
Häufige Komplikationen
- Mehrere Erben, die sich nicht einigen: Das Gericht kann eine Teilung oder einen Verkauf anordnen
- Nicht eingetragene Immobilie: Muss vor der Erbschaftseintragung bereinigt werden
- Immobilien in beiden Entitäten: Ggf. zwei separate Verfahren erforderlich
Arimes unterstützt Klienten im gesamten Erbschaftsprozess – von der Vollmacht bis zur endgültigen Grundbucheintragung.
