Dürfen Österreicher Immobilien in Bosnien kaufen?
Ja – als österreichischer Staatsbürger haben Sie das volle Recht, Immobilien in Bosnien und Herzegowina zu erwerben. Österreich gewährt bosnischen Staatsbürgern dieses Recht auf österreichischem Staatsgebiet – und aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit können Sie entsprechend in Bosnien kaufen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Sachenrechtsgesetz der Föderations-BiH, das ausländischen Staatsbürgern mit Gegenseitigkeitsbestätigung gleichwertige Kaufrechte einräumt.
Österreich und Bosnien – eine besondere Verbindung
Österreich hat historisch und kulturell eine enge Verbindung zum westlichen Balkan. Wien ist ein beliebtes Ziel bosnischer Auswanderer, und viele österreichische Staatsbürger kennen Bosnien durch persönliche oder berufliche Beziehungen.
Mostar liegt von Wien aus in ca. 6–7 Stunden Fahrt oder 1 Stunde Flug via Zagreb oder Dubrovnik – eine hervorragende Voraussetzung für Zweitwohnsitz oder Ferienimmobilien.
Warum kaufen Österreicher in Bosnien?
- Günstige Preise: Im Vergleich zu österreichischen Immobilienmärkten ist Bosnien extrem erschwinglich
- Feriendomizil: Mediterranes Klima, Meer in Reichweite (75 km bis Dubrovnik)
- Investition: Mietrenditen von 7–12% in Mostar übersteigen österreichische Verhältnisse deutlich
- Sprachbarriere minimal: Viele Einheimische sprechen Deutsch
Das Gegenseitigkeitsprinzip
Das BiH-Justizministerium stellt eine Gegenseitigkeitsbestätigung aus, die bescheinigt, dass österreichische Staatsbürger Immobilien in Bosnien erwerben dürfen. Arimes hilft Ihnen, dieses Dokument problemlos zu erhalten.
Kaufprozess für österreichische Käufer
1. Immobilienwahl und Besichtigung
Wir koordinieren Besichtigungen vor Ort oder per Video. Viele österreichische Käufer besuchen Mostar für ein Wochenende und entscheiden sich vor Ort.
2. Rechtliche Prüfung
Überprüfung des Grundbuchs, Lastenfreiheit, Baugenehmigungen und Legalisierungsstatus.
3. Vorvertrag mit Anzahlung
Sicherung der Immobilie durch Vorvertrag und Anzahlung von ca. 10% des Kaufpreises.
4. Gegenseitigkeitsbestätigung
Arimes koordiniert die Einholung der Bestätigung beim BiH-Justizministerium.
5. Notarieller Kaufvertrag
Unterzeichnung beim bosnischen Notar. Bei Abwesenheit: Vollmacht möglich, notariell beglaubigt und mit Apostille (in Österreich ausstellbar).
6. Grunderwerbsteuer (5%)
Zu zahlen innerhalb von 30 Tagen nach notarieller Beurkundung.
7. Grundbucheintragung
Eigentumsübertragung beim Amtsgericht – 15–30 Werktage.
Kosten auf einen Blick
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grunderwerbsteuer FBiH | 5% des Kaufwerts |
| Notargebühren | 200–500 BAM |
| Maklercourtage | 2–3% |
| Grundbuchgebühr | 100–200 BAM |
| **Nebenkosten gesamt** | **~6–8%** |
Steuerpflicht in Österreich
Als österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich unterliegen Mieteinnahmen aus Bosnien möglicherweise der österreichischen Steuerpflicht. Wir empfehlen, vor dem Kauf einen Steuerberater mit internationalem Fokus hinzuzuziehen.
Arimes – Ihr Ansprechpartner mit Deutschkenntnissen
Das Arimes-Team kommuniziert auf Deutsch und begleitet Sie durch den gesamten Kaufprozess – von der ersten Anfrage bis zur Schlüsselübergabe. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.
