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Ausländische Käufer

Immobilien in Bosnien kaufen als österreichischer Staatsbürger

29. April 2026·7 min čitanja

Österreichische Staatsbürger können problemlos Immobilien in Bosnien kaufen. Erfahren Sie, wie das Gegenseitigkeitsprinzip funktioniert und wie der Kaufprozess abläuft.

Dürfen Österreicher Immobilien in Bosnien kaufen?

Ja – als österreichischer Staatsbürger haben Sie das volle Recht, Immobilien in Bosnien und Herzegowina zu erwerben. Österreich gewährt bosnischen Staatsbürgern dieses Recht auf österreichischem Staatsgebiet – und aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit können Sie entsprechend in Bosnien kaufen.

Die rechtliche Grundlage bildet das Sachenrechtsgesetz der Föderations-BiH, das ausländischen Staatsbürgern mit Gegenseitigkeitsbestätigung gleichwertige Kaufrechte einräumt.

Österreich und Bosnien – eine besondere Verbindung

Österreich hat historisch und kulturell eine enge Verbindung zum westlichen Balkan. Wien ist ein beliebtes Ziel bosnischer Auswanderer, und viele österreichische Staatsbürger kennen Bosnien durch persönliche oder berufliche Beziehungen.

Mostar liegt von Wien aus in ca. 6–7 Stunden Fahrt oder 1 Stunde Flug via Zagreb oder Dubrovnik – eine hervorragende Voraussetzung für Zweitwohnsitz oder Ferienimmobilien.

Warum kaufen Österreicher in Bosnien?

  • Günstige Preise: Im Vergleich zu österreichischen Immobilienmärkten ist Bosnien extrem erschwinglich
  • Feriendomizil: Mediterranes Klima, Meer in Reichweite (75 km bis Dubrovnik)
  • Investition: Mietrenditen von 7–12% in Mostar übersteigen österreichische Verhältnisse deutlich
  • Sprachbarriere minimal: Viele Einheimische sprechen Deutsch

Das Gegenseitigkeitsprinzip

Das BiH-Justizministerium stellt eine Gegenseitigkeitsbestätigung aus, die bescheinigt, dass österreichische Staatsbürger Immobilien in Bosnien erwerben dürfen. Arimes hilft Ihnen, dieses Dokument problemlos zu erhalten.

Kaufprozess für österreichische Käufer

1. Immobilienwahl und Besichtigung

Wir koordinieren Besichtigungen vor Ort oder per Video. Viele österreichische Käufer besuchen Mostar für ein Wochenende und entscheiden sich vor Ort.

2. Rechtliche Prüfung

Überprüfung des Grundbuchs, Lastenfreiheit, Baugenehmigungen und Legalisierungsstatus.

3. Vorvertrag mit Anzahlung

Sicherung der Immobilie durch Vorvertrag und Anzahlung von ca. 10% des Kaufpreises.

4. Gegenseitigkeitsbestätigung

Arimes koordiniert die Einholung der Bestätigung beim BiH-Justizministerium.

5. Notarieller Kaufvertrag

Unterzeichnung beim bosnischen Notar. Bei Abwesenheit: Vollmacht möglich, notariell beglaubigt und mit Apostille (in Österreich ausstellbar).

6. Grunderwerbsteuer (5%)

Zu zahlen innerhalb von 30 Tagen nach notarieller Beurkundung.

7. Grundbucheintragung

Eigentumsübertragung beim Amtsgericht – 15–30 Werktage.

Kosten auf einen Blick

PositionBetrag
Grunderwerbsteuer FBiH5% des Kaufwerts
Notargebühren200–500 BAM
Maklercourtage2–3%
Grundbuchgebühr100–200 BAM
**Nebenkosten gesamt****~6–8%**

Steuerpflicht in Österreich

Als österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich unterliegen Mieteinnahmen aus Bosnien möglicherweise der österreichischen Steuerpflicht. Wir empfehlen, vor dem Kauf einen Steuerberater mit internationalem Fokus hinzuzuziehen.

Arimes – Ihr Ansprechpartner mit Deutschkenntnissen

Das Arimes-Team kommuniziert auf Deutsch und begleitet Sie durch den gesamten Kaufprozess – von der ersten Anfrage bis zur Schlüsselübergabe. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.

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