Können Schweizer in Bosnien Immobilien kaufen?
Ja – Schweizer Staatsbürger haben auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips das Recht, Immobilien in Bosnien und Herzegowina zu erwerben. Da die Schweiz bosnischen Staatsangehörigen den Immobilienerwerb auf Schweizer Gebiet ermöglicht, gilt das Gleiche für Schweizer in Bosnien.
Die Schweiz und Bosnien – eine starke Verbindung
Die Schweiz beherbergt eine der größten bosnischen Diasporagemeinschaften Europas – über 100.000 Menschen bosnischer Herkunft leben in der Schweiz, vor allem in Zürich, Basel und Bern.
Viele Schweizer Bürger – ob mit oder ohne bosnische Wurzeln – sehen Bosnien als attraktive Möglichkeit für:
- Ein Ferienhaus in mediterranem Klima zu einem Bruchteil der Schweizer Immobilienpreise
- Eine Kapitalanlage mit Mietrenditen von 7–12% in Mostar
- Zweitwohnsitz oder Altersruhesitz in einem Land mit niedrigen Lebenshaltungskosten
Mostar ist von Zürich aus in ca. 2 Stunden per Flugzeug erreichbar (via Zagreb, Dubrovnik oder Split).
Rechtliche Grundlage
Das Justizministerium der Föderations-BiH stellt eine schriftliche Bestätigung der Gegenseitigkeit aus. Dieses Dokument bescheinigt, dass Schweizer Staatsbürger in Bosnien Eigentum erwerben dürfen. Arimes übernimmt für Sie die gesamte Koordination dieser Formalität.
Kaufprozess Schritt für Schritt
1. Objektauswahl
Arimes sucht passende Immobilien und organisiert Besichtigungen – vor Ort in Mostar oder per Video-Call in die Schweiz.
2. Due Diligence
Vollständige Grundbuchprüfung: aktueller Auszug (ZK izvadak), Lastenstatus, Baugenehmigung, Legalisierungsstatus.
3. Vorvertrag und Anzahlung
Unterzeichnung eines Vorvertrags und Anzahlung von ca. 10% des Kaufpreises zur Sicherung der Immobilie.
4. Gegenseitigkeitsbestätigung
Arimes koordiniert die Einreichung der Unterlagen und die Ausstellung der Bestätigung durch das Justizministerium.
5. Notarieller Kaufvertrag
Der Kaufvertrag wird beim bosnischen Notar beurkundet. Schweizer Käufer können auch per Vollmacht handeln – in der Schweiz notariell beglaubigt und mit Apostille versehen.
6. Grunderwerbsteuer (5%)
Zu zahlen innerhalb von 30 Tagen nach der Beurkundung.
7. Grundbucheintragung
Das Eigentumsrecht wird beim Amtsgericht eingetragen (15–30 Werktage).
Kostenübersicht
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 5% des Kaufpreises |
| Notargebühren | 200–500 BAM |
| Maklerprovision | 2–3% des Kaufpreises |
| Grundbuchgebühr | 100–200 BAM |
| **Gesamte Nebenkosten** | **ca. 6–8%** |
Schweizer Steuerpflicht
Mieteinnahmen aus Bosnien müssen in der Schweiz deklariert werden. Wir empfehlen, vor dem Kauf einen Treuhänder oder Steuerberater mit internationalem Fokus zu konsultieren.
Arimes – Ihr deutschsprachiger Partner in Mostar
Arimes ist die führende Immobilienagentur in Mostar mit 5,0 Sternen auf Google (94 Bewertungen). Wir kommunizieren auf Deutsch und begleiten Sie vollständig durch den Kaufprozess – auch aus der Schweiz heraus.
