Dürfen Ausländer in Bosnien Immobilien kaufen?
Ja. Ausländische Staatsangehörige können in Bosnien und Herzegowina Immobilien auf Basis des Gegenseitigkeitsprinzips erwerben. Bürger der EU, Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und der meisten anderen Länder haben das Recht, Immobilien zu kaufen.
Warum Mostar?
- Preise: Deutlich günstiger als Dubrovnik, Split oder die montenegrinische Küste
- Klima: Mediterranes Klima mit über 2.700 Sonnenstunden pro Jahr
- Kultur: UNESCO-Welterbe Altstadt und die berühmte Stari Most Brücke
- Wachsender Tourismus: Ideal für Investitionen in Ferienvermietung
- Lage: 75 km vom Flughafen Dubrovnik, 150 km vom Flughafen Split
Rechtliche Grundlagen
- Gegenseitigkeitsnachweis: Ihr Heimatland muss bosnischen Bürgern den Immobilienerwerb erlauben
- Steuernummer: Erforderlich für den Kaufvertrag und die Steuerzahlung
- Bankkonto: Empfohlen für die Nachvollziehbarkeit der Zahlung
Schritt-für-Schritt-Ablauf
- Immobilie finden – mit einer lizenzierten lokalen Agentur wie Arimes
- Rechtliche Prüfung – Eigentümerschaft, Belastungen, Baugenehmigungen
- Vorvertrag (Kapara) – Anzahlung von ca. 10% des Kaufpreises
- Notarieller Kaufvertrag – Unterzeichnung vor einem zugelassenen Notar
- Grunderwerbsteuer zahlen – 5% des Kaufpreises, vom Käufer zu tragen
- Grundbucheintragung – dauert in der Regel 15–30 Werktage
Kosten im Überblick
- Grunderwerbsteuer: 5% des Kaufpreises
- Notargebühren: ca. 200–500 BAM
- Maklerprovision: ca. 2–3% des Kaufpreises
- Eintragungsgebühren: ca. 100–200 BAM
Vollmacht
Wenn Sie nicht persönlich in Bosnien anwesend sein können, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille möglich.
Arimes – Ihr Partner für ausländische Käufer
Wir bieten deutschsprachige Beratung, vollständige rechtliche Prüfung und Begleitung vom ersten Kontakt bis zur Schlüsselübergabe.
